Leben braucht Erinnerung
Die Dauergrabpflege umfasst die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstätte. Unser Betrieb gehört zu den aktuell rund 120 Fachbetrieben, die in der Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner GmbH zusammengeschlossen sind.
Vorteile eines Dauergrabpflegevertrages
- Grabpflege ist für mehrere Jahre abgesichert.
- Sollte der als Vertragspartner eingetragene Gärtner nicht die gewünschten Leistungen erbringen bzw. ist dazu nicht mehr in der Lage, übernimmt die Treuhand die Suche nach einem anderen geeigneten Gärtner.
- Der Kunde ist sicher vor Preissteigerung innerhalb der Laufzeit. Preissteigerungen werden durch Zinsen des angelegten Geldes bei der Treuhand ausgeglichen.
- Die Treuhand kontrolliert die Gräber in regelmäßigen Abständen. Erst wenn die gewünschte Leistung durch den Gärtner erbracht wurde, erhält dieser das Geld von der Treuhand.
- Das Geld wird sicher durch die Treuhand verwaltet.
- Die Erbschaftssteuer entfällt. (nur wenn das Geld zuvor von der Erbmasse abgezogen wurde)
- Erben sind nicht zur Kündigung berechtigt.
- Das Geld für den Dauergrabpflegevertrag wird als "Schonvermögen" betrachtet. (Auflösung durch Sozialamt nicht möglich!)
Dauergrabpflegevertrag (Muster):